Loading color scheme

Nichtraucherschutz Baden-Württemberg (LNRSG)

04.05.2026

Umsetzung des aktualisierten Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSG)

Bitte beachten Sie, dass wir mit Beginn der Saison das aktualisierte Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSG) für Baden-Württemberg umsetzen. Das bedeutet, dass das Rauchen im gesamten Freibadgelände einschließlich des Kiosks nicht gestattet ist.

Der Gesetzgeber räumt die Möglichkeit ein, einen ausgewiesenen Raucherbereich einzurichten. Dies werden wir in unserem Freibad selbstverständlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Wir bitten alle Mitglieder und Badegäste herzlich, diese Regelungen zu beachten und so zu einem angenehmen und rücksichtsvollen Miteinander beizutragen. Vielen Dank.

Hier können Sie einen Blick in das Gesetz werfen.